Haben Sie heute schon die Nachrichten gehört? Nein? Dann wissen Sie trotzdem, dass es nach wie vor nur ein alles beherrschendes Thema gibt: Coronavirus oder Covid-19. Dieses Virus legt nach und nach auch die weltweite Wirtschaft lahm. Kurzarbeit bzw. mögliche Kurzarbeitsentschädigungen sind das beherrschende Thema. Menschen werden beurlaubt oder entlassen, andere müssen ins Homeoffice, weil Social Distancing die neue Umarmung und das Wangenküsschen ist.
[dropshadowbox align=“none“ effect=“perspective-left“ width=“auto“ height=““ background_color=“#ffffff“ border_width=“1″ border_color=“#dddddd“ ]Die Tatsache, dass immer mehr Unternehmen – egal, ob Start-up, KMU, Selbstständige oder Solo-Selbstständige – Einbußen machen. Auch, wenn zumindest Online alles wie gehabt laufen sollte, sind hier ebenfalls Auftragswegbrüche und Umsatzeinbrüche zu vermelden.[/dropshadowbox]
Deshalb haben unter anderem Deutschland und die Schweiz ein nie zuvor dagewesenes Hilfspaket für Unternehmen / Arbeitgeber geschnürt: Kurzarbeit Schweiz … um den wirtschaftlichen Problemen – durch Coronavirus verursacht – zu begegnen.
[su_pullquote align=“right“]Vollen Lohn für Ihre Arbeitnehmenden?[/su_pullquote]
Mit deutschen fast 160 Milliarden Euro und Schweizer 40 Milliarden Franken sind zwei Staaten in Vorkasse bzw. Verschuldung gegangen, um die Wirtschaft in Zeiten von Corona zu unterstützen und am Leben zu halten.
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Die meisten Unternehmen, die ihre Angestellten ins Homeoffice schicken mussten, können die sogenannte Kurzarbeit beantragen und so die Lohnfortzahlung gewährleisten.
Kurzarbeitsentschädigung – was ist das und für wen gilt sie?
Sinn und Zweck von Kurzarbeitergeld ist es, über einen gewissen Zeitraum die Deckung der Lohnkosten der von der Kurzarbeit betroffenen Arbeitgeber zu ermöglichen.
[dropshadowbox align=“none“ effect=“perspective-right“ width=“auto“ height=““ background_color=“#ffffff“ border_width=“1″ border_color=“#dddddd“ ]Sie müssen sich dafür an die jeweilige Arbeitsagentur richten, für die Schweiz ist hier die ALV zuständig. Die Kurzarbeitsentschädigungen sollen verhindern, dass Kündigungen ausgesprochen werden müssen.[/dropshadowbox]
Im Gegensatz zu den Arbeitslosenentschädigungen richten sich die Leistungen der Kurzarbeitsentschädigungen an den Arbeitgeber, der damit seine Mitarbeiter entlohnt.
[su_pullquote]Ohne Arbeit erhalten Ihre Angestellten vollen Lohn?[/su_pullquote]
Sie als Arbeitnehmer haben dabei das Recht, diese Entschädigung abzulehnen, gehen damit aber das Risiko ein, Vorzüge Ihres Arbeitsvertrages, wie die Sozialversicherung, langfristig einzubüßen. Beachten Sie:
Die Geltendmachung von Kurzarbeit muss durch den Arbeitgeber erfolge
Die Voranmeldung erfolgt bei der Kantonalen Amtsstelle KAST
Auch die gewählte Kasse muss in Kenntnis gesetzt werden
Von dieser Kasse wird die Kurzarbeit dann vergütet
Wie helfen auch Ihnen, in allen Fragen der Arbeitgeber und für Angestellte, für alle Personen die Kurzarbeit erwartet.
Kurzarbeitsentschädigung … Hilfe beim Kurzarbeitergeld Ihrer Mitarbeiter?
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Unternehmer möchten sich auch in dieser krisengebeutelten und schwierigen Zeit weiterhin ums Tagesgeschäft kümmern und sich nicht mit der Voranmeldung der Arbeitsausfälle beschäftigen.
[dropshadowbox align=“none“ effect=“horizontal-curve-both“ width=“auto“ height=““ background_color=“#ffffff“ border_width=“1″ border_color=“#dddddd“ ]Schliesslich ist in vielen Fällen schon die Lohn- und Finanzbuchhaltung outgesourct.[/dropshadowbox]
Warum sollte das mit der Kurzarbeit anders sein? Versicherungsexperten helfen Ihnen, wenn es darum geht, Kurzarbeit für Ihr Business anzumelden. Übrigens gilt ab jetzt:
Eine verkürzte Voranmeldefrist von 10 auf 3 Tage
Die Begründung für Kurzarbeit kann deutlich kürzer ausfallen
Die Abrechnung für die KAE wird mit einem Formular vereinfacht
Die Karenzfrist für die Kurzarbeitsentschädigungen ist aufgehoben
Ferner gibt es inzwischen viele weitere administrative Erleichterungen und Massnahmen, sowie Formulare für die Kurzarbeitsentschädigung, die Sie online einsehen und downloaden können.
[dropshadowbox align=“none“ effect=“curled“ width=“auto“ height=““ background_color=“#ffffff“ border_width=“1″ border_color=“#dddddd“ ]Der Anspruch auf KAE erstreckt sich zudem nicht nur auf Personen in befristeten Arbeitsverhältnissen, sondern auch auf Personen in Lehrverhältnissen und solche in einer arbeitgeberähnlichen Stellung.[/dropshadowbox]
Sie haben Fragen zur Arbeit / Voranmeldung Kurzarbeit und brauchen Unterstützung zum Thema „Kurzarbeitergeld“ oder KAE? Dann rufen Sie uns noch heute an: 043 266 80 40 oder hinterlassen Sie uns eine Nachricht hier:
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… Sie erhalten schnell fachlich fundierte Antworten, für Arbeitgeber, für jeden Betrieb in Ihrem Kanton, auch in Sachen Arbeitslosenkasse und Arbeitslosenversicherung.
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