Private Krankentagegeldversicherung – Schweiz

Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit kann ein gravierendes, finanzielles Loch in Ihren Geldbeutel reissen. Versicherer bieten über eine Private Krankentagegeldversicherung die Möglichkeit, dieses Risiko zu übernehmen. Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit wird dann das vereinbarte Krankentagegeld gezahlt.\r\n\r\nEine Private Krankentagegeldversicherung kann bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit die entstandene Versorgungslücke schliessen. Krankentagegeld können Sie auch über die soziale Krankenversicherung als Kollektiv-Krankentaggeldversicherung absichern. Diese kollektive Krankentaggeldversicherung muss allerdings nach dem Obligationenrecht (OR Art. 324a) gleichwertig mit der gesetzlichen Lohnfortzahlungspflicht sein.\r\n\r\nAls gleichwertig gilt die Absicherung des Krankentagegeldes dann, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:\r\n

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  • Kollektivvertrag ist zur Hälfte arbeitgeberfinanziert
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  • Krankentagegeld erbringt während zwei Jahren Taggeldleistungen
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  • Tagegelder betragen insgesamt 80 % des versicherten Verdienstes
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Krankentagegeldzahlung nach Ablauf der Karenzzeit

\r\nEine Private Krankentagegeldversicherung in Form eines Versicherungsvertrages gibt Ihnen deutlich mehr Freiräume bei der Vertragsgestaltung. Die zwingenden Auflagen des KVG finden im privatrechtlichen Bereich keine Anwendung. Das ist einer der Hauptgründe, warum Versicherungsnehmer die Private Krankentagegeldversicherung abschliessen. Verbindliche Vorschriften bestehen nur dann, wenn ein Kollektivvertrag in eine Private Krankentagegeldversicherung gewandelt wird – beispielsweise bei Arbeitslosigkeit.\r\n\r\nUnabhängig davon, ob Sie sich für eine kollektive oder eine Private Krankentagegeldversicherung entscheiden – eine Zahlung der Versicherungsleistung wird erst nach Ablauf der festgelegten Wartefrist (Karenzzeit) fällig. Die Private Krankentagegeldversicherung bietet Ihnen flexible Wartefristen von beispielsweise 14, 30, 90 oder auch 180 Tagen an.\r\n\r\nWährend der Karenzzeit übernehmen Sie als Arbeitgeber die Lohnfortzahlung aus eigener Tasche. Das Schweizer Gesetz sieht vor, dass der Lohn bei Arbeitsunfähigkeit auf 80 % gekürzt werden darf. Daraus entsteht Ihrem Mitarbeiter eine Versorgungslücke von 20 %. Für Sie als Arbeitgeber entstehen zudem erhebliche Personalkosten.\r\n

Anbieter Krankentagegeld im direkten Vergleich

\r\nEine Arbeitsunfähigkeit – und somit eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall – kann über Monate und Jahre andauern, ohne dass Ihr Mitarbeiter Leistungen dafür erbringt. Die Private Krankentagegeldversicherung schützt Sie und Ihre Angestellten vor den finanziellen Folgen einer Krankheit.\r\n\r\nDie Private Krankentagegeldversicherung befreit Sie von der Lohnzahlungspflicht an arbeitsunfähige Mitarbeiter. Die Private Krankentagegeldversicherung kann somit für Betriebe jeder Grösse sehr attraktiv sein. Wir beraten Sie gerne – als neutrale Versicherungsmakler der Schweiz – ausführlich über das Thema Private Krankentagegeldversicherung.\r\n\r\nWir ermitteln präzise Ihre Versorgungslücken und finden Tagegeldtarife, die Ihnen einen optimalen Versicherungsschutz zu fairen Versicherungsprämien bieten. Wir nehmen die Private Krankentagegeldversicherung sämtlicher Krankenversicherer unter unsere Expertenlupe.\r\n

Versicherungsmakler Schweiz – neutral & fair

\r\nBesuchen Sie uns gerne auf www.versicherungsbroker-schweiz.ch. Sprechen Sie mit uns über Ihren Vorsorgebedarf. Unsere Berater-Hotline ist für Sie reserviert: 043 – 266 80 40. Vereinbaren Sie mit unserem Spezialistenteam Ihren Wunschtermin und wir beraten Sie gerne persönlich.\r\n\r\nVersicherungsmakler Meier und Partner – wir sind als neutrale Versicherungsbroker der Schweiz im Namen unserer Versicherungsnehmer unterwegs. Unser Ziel ist es, Sie ganzheitlich zu beraten, Versorgungslücken aufzuspüren und diese auf intelligente Weise zu schliessen. Bei den Versicherungsprodukten setzen wir auf namhafte Versicherer.\r\n\r\nDer gute Draht zu den Versicherungsgesellschaften ist ein Grund für unseren professionellen Schadenservice. Wir stehen nämlich vor allem im Schadenfall hinter Ihnen und stärken Ihnen den Rücken, wenn es drauf ankommt. Wir vertreten Sie im Schriftwechsel mit den Schadenabteilungen der Versicherer. Wir setzen Ihre Schadenforderungen im Ernstfall auch vor Gericht durch. Überzeugen Sie sich selbst von unserer Versicherungskompetenz – lernen Sie unser Beraterteam kennen.

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